Das Gutachten der Sachverständigengruppe über die Mindestanforderungen an die Haltung von Papageien (10. Januar 1995) bezieht sich ebenfalls auf die Kriterien, Merkmale und Forderungen einer artgerechten Haltung nach dem tiergartenbiologischen Ansatz.
Deutlich wird bei dem Differenzgutachten und Zusatzerklärungen, dass es durchaus unterschiedliche Auffassungen darüber gibt, wie diese Haltung konkret aussehen soll (s.u.).

Immerhin muss  noch einmal betont werden, das es sich um Mindestanforderungen handelt, d.h. sie bilden die allerunterste Grenze, an der es noch zu vertreten ist, Papageien zu halten.
Interessanterweise sind Wellensittiche und Nymphensittiche als domestizierte Arten von dem Gutachten ausgenommen. (Das im Gutachten angesprochene Folgegutachten für diese Arten ist mir nicht bekannt, ich weiß nicht, ob es jemals gemacht wurde.)

Wellensittich Peter

Das Gutachten findet sich unter anderem auf den Seiten des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, wo es als pdf-Datei heruntergeladen werden kann. Da sich Links aber ändern können, kann das gesamte Gutachten ebenfalls hier als pdf heruntergeladen werden.

Die wichtigsten Punkte in der Zusammenfassung:

  • Grundsätzlich sind Papageien paarweise oder in der Gruppe zu halten.
  • Die Möglichkeit zur Fortpflanzung sollte gegeben sein.
  • abwechslungsreiche Volieren-, Käfig-oder Schutzraumausstattung,
  • Papageien können mit einer Reihe anderer Tierarten vergesellschaftet werden; auf Verträglichkeit ist zu achten
  • Zucht aller Papageien ist nach dem Tierseuchengesetz genehmigungspflichtig
  • Papageien dürfen nicht angekettet oder auf einem Bügel gehalten werden
  • Futter und Wasser sind täglich frisch anzubieten, die Gefäße sind vorher zu reinigen.
  • Der Boden des Käfigs, der Innenvoliere und des Schutzraumes ist mit Sand, Hobelspänen von unbehandeltem Holz, Holzgranulat, Rindenmulch o. ä. geeignetem Material abzudecken und möglichst einmal wöchentlich zu reinigen.
  • Käfige, Volieren und Schutzräume müssen mit mindestens 2 Sitzstangen aus Holz unterschiedlicher Stärke ausgestattet sein, die so angebracht sind, daß möglichst lange Flugstrecken entstehen.
  • Werden Vögel in geschlossenen Räumen gehalten, ist Freiflug empfehlenswert.
  • Eine Badeeinrichtung sollte möglichst ständig zur Verfügung stehen.
  • In Räumen, auch in Schutzräumen, ist für ausreichend Tageslichteinfall oder für die Anwendung von Kunstlicht entsprechend dem Tageslicht zu sorgen. Die tägliche Beleuchtung soll 12 Stunden betragen, aber auch nicht überschreiten; der Tag-Nacht-Rhythmus ist einzuhalten.
  • Bei Schwarmhaltung müssen während der Fortpflanzungszeit wesentlich mehr Nistkästen angeboten werden als Paare im Gehege sind, um Streitigkeiten zu minimieren.
  • abwechslungsreiches, geeignetes Futter zu verwenden. Es genügt nicht, Papageien ganzjährig mit trockenen Sämereien zu füttern. Es müssen, je nach Vogelart, auch Keimfutter, Obst, Gemüse, Grünfutter und, zumindest während der Jungenaufzucht, tierisches Eiweiß angeboten werden.
  • Papageien sind täglich auf Krankheitsanzeichen und Verletzungen zu kontrollieren. Bei Krankheitsverdacht oder Verletzungen ist ein Tierarzt zu konsultieren.
  • Die beschriebenen Haltungsanforderungen gelten nicht für kranke oder verletzte Vögel, sofern nach tierärztlichem Ermessen eine andere Haltung erforderlich ist.

Maße für Käfige und Volieren

Die im folgenden genannten Maße für Käfige oder Volieren gelten für die paarweise Unterbringung und dürfen auch bei begründeter Einzelhaltung nicht unterschritten werden. Die Grundflächen sind je weiteres gehaltenes Paar um 50% zu erweitern. Käfige sind in mindestens 80 cm Höhe aufzustellen. Die Maße dürfen nicht unterschritten werden: 
     

Für Sittiche und Papageien
Gesamtlänge der Vögel in cm bezogen auf Arten

Maße des Käfigs / der  Voliere Länge x Breite x  Höhe in m

Grundfläche des Schutzraumes in m2

  bis 25 1,0 x 0,5 x 0,50,5
 über 25 bis 40 2,0 x 1,0 x 1,01,0
 über 40 3,0 x 1,0 x 2,0 2,0
Die Temperatur im Schutzraum soll 5°C nicht unterschreiten. Für importierte Sittiche sind im ersten Jahr Temperaturen von mindestens 10°C erforderlich.
 Für Aras
bis 402,0 x 1,0 x 1,51,0
über 40 bis 603,0 x 1,0 x 2,01,0
über 604,0 x 2,0 x 2,02,0
Alle Aras benötigen im Schutzraum eine Temperatur, die 10°C nicht unterschreitet.
Für Loris und nektartrinkende Papageien
bis 201,0 x 0,5 x 0,50,5
über 202,0 x 1,0 x 1,01,0
Die Temperatur im Schutzraum muß mindestens 10°C, für Fledermauspapageien 15°C betragen, für Loris aus Bergregionen,  z.B. Charmosyna papou, darf sie 5°C nicht unterschreiten.
Für die kälteunempfindlicheren Schwalbensittiche muß der Schutzraum frostfrei sein.

Desweiteren beschäftigt sich das Gutachten noch mit der Haltung im Zoofachhandel, dem Transport innerhalb Deutschlands, Vogelausstellungen, Vogelbewertungsschauen, Vogelmärkten und -börsen.

Grundsätzlich gilt das Gutachten auch für die Haltung von Papageien in der Wohnung. Es hat allerdings keine Gesetzeskraft, kann jedoch von Behörden als Handlungsgrundlage herangezogen werden, ist dann also für Halter in den jeweiligen Bundesländern verbindlich.

Differenzgutachten

In einem Differenzgutachten werden darüber hinausgehende Regelungswünsche zu Protokoll gegeben:

Differenzen und Zusatzerklärung Herr Helmut Brücher:

1. Die Einschränkung der Flugfähigkeit durch Kupieren oder Beschneiden der Flügelfedern wird abgelehnt.
2. Die Volierenlänge für Großaras (über 60 cm Gesamtlänge) muss mindestens 6 m betragen.
3. Handaufzucht und Kunstbrut dürfen nur bei Jungvögeln, die von ihren Eltern nicht erfolgreich aufgezogen werden, durchgeführt werden.
4. Die doppelte Volierenbelegung für den Zoofachhandel wird abgelehnt.

Differenzprotokoll zu dem Gutachten Mindestanforderungen an die Haltung von Papageien vom 10. Januar 1995, S. 14

Zusatzerklärung des Deutschen Tierschutzbundes:

1. Die Haltung von Naturentnahmen durch private Halter wird abgelehnt.
2. Die Käfig-und Volierenmaße sind insgesamt zu klein.
Der Deutsche Tierschutzbund e. V. gibt unabhängig von der sonstigen Zustimmung zu vorliegendem Gutachten folgende Differenzen zu Protokoll:
1. Die Haltung von Papageien im Privathaushalt wird grundsätzlich abgelehnt. Die Haltung sollte sich auf wissenschaftlich geführte Einrichtungen beschränken.
2. Der Deutsche Tierschutzbund lehnt Naturentnahmen generell ab. Solange Naturentnahmen zugelassen sind, sollten die Tiere über die gesamte Lebenszeit nur in Volieren gehalten werden.
3. Die empfohlenen Käfigmindestgrößen sind nicht ausreichend. Sie müssen so bemessen sein, daß die Vögel nicht nur sitzen, hüpfen und klettern können, sondern auch 1 – 2 Flugschwünge im Käfig möglich sind. Ergänzend ist Freiflug zu gewähren.
4. Das Kürzen der Handschwingen, das einseitige Amputieren einer Flügelspitze oder sonstige Manipulationen am Tier, um diese an das Haltungssystem anzupassen, werden abgelehnt.
5. Sonderregelungen für Zoofachgeschäfte werden nicht akzeptiert.
6. Vogelausstellungen und Vogelbewertungsschauen sowie Vogelmärkte und Vogelbörsen werden abgelehnt.

Differenzprotokoll a. a. O.

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